Zugänglichkeit

ZUGÄNGLICHKEIT

Richtlinie zur Barrierefreiheit

Das Unternehmen Pico del Teide hat sich verpflichtet, seine Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors oder von aus Europa finanzierten Entwicklungen zugänglich zu machen.

Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für die Website https://www.picodelteide.com/ , ausgenommen eingebettete Inhalte von anderen Domains.

Konformitätsstatus

Diese Website entspricht nur teilweise dem Königlichen Dekret 1112/2018, da die nachstehend aufgeführten Aspekte nicht erfüllt werden.

Inhalt nicht zugänglich

Die folgenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

  • Nichteinhaltung:
    • Es kann vorkommen, dass einige Bilder keine oder keine korrekte Alternative haben – Anforderung 9.1.1.1 Nicht-textuelle Inhalte UNE-EN 301549:2022
    • Es können Header-Elemente fehlerhaft implementiert sein oder deren logische Reihenfolge nicht korrekt ist – Anforderung 9.1.3.1 Informationen und Beziehungen gemäß UNE-EN 301549:2022
    • Es kann vorkommen, dass Elemente auf einigen Seiten nicht ausreichend kontrastiert sind – Anforderung 9.1.4.3 Kontrast UNE-EN 301549:2020
    • Es kann bewegliche Elemente geben, die keine Pause-, Stopp- oder Ausblendfunktion besitzen – Anforderung 9.2.2.2 Pause, Stopp oder Ausblenden UNE-EN 301549:2020
    • Es kann vorkommen, dass einige Verbindungen ihre Funktion oder ihren Zweck nicht korrekt definieren – Anforderung Nr. 9.2.4.4 Zweck von Verbindungen gemäß UNE-EN 301549:2020
    • In den Formularen ist das Etikett nicht im Namen enthalten – Anforderung Nr. 9.2.5.3 Aufnahme des Etiketts in den Namen der UNE-EN 301549:2020
    • Die Seitensprache ist möglicherweise nicht korrekt definiert – Anforderung Nr. 9.3.1.1 Seitensprache der UNE-EN 301549:2022
    • Es kann Text in einer anderen Sprache als der angegebenen geben – Anforderungsnummer 9.3.1.2 Hinweise zur Fehlerbehebung der UNE-EN 301549:2020
    • Es könnten Parsing-Fehler im Code vorliegen – Anforderungsnummer 9.4.1.1 Verarbeitung von UNE-EN 301549:2022
    • Auf einigen Webseiten können gelegentlich Bearbeitungsfehler auftreten.
  • Unverhältnismäßige Belastung: Nicht zutreffend.
  • Der Inhalt fällt nicht unter die geltenden Rechtsvorschriften.

Es gibt möglicherweise Office-Dateien im PDF-Format oder anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig erfüllen.

Es kann Inhalte Dritter geben, die nicht in dieser Einheit entwickelt wurden und auch nicht unter ihrer Kontrolle stehen, wie z. B. Bürodateien von verschiedenen Organisationen, die auf dieser Website veröffentlicht werden müssen.

Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung

Diese Erklärung wurde am 12.06.2025 erstellt.

Die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode war eine externe Selbsteinschätzung, die von der Firma Tu Web Accessible durchgeführt wurde.

Letzte Überprüfung der Erklärung: 12.06.2025.

Notizen und Kontaktinformationen

Sie können Mitteilungen zu Zugänglichkeitsanforderungen [Artikel 10.2.a) der Republikverordnung 1112/2018] einreichen, wie zum Beispiel:

  1. Melden Sie alle potenziellen Verstöße dieser Website.
  1. Um weitere Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte mitzuteilen.
  2. Bei weiteren Fragen oder Verbesserungsvorschlägen zur Barrierefreiheit der Website nutzen Sie bitte das folgende Kontaktformular oder rufen Sie uns montags bis freitags zwischen 9:00 und 14:00 Uhr unter +34 629 790 156 an.

Sie können Folgendes präsentieren:

  1. Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen des Königlichen Dekrets 1112/2018
  1. Eine Anfrage nach barrierefreien Informationen bezüglich:
  1. Inhalte, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1112/2018 ausgenommen sind.
  1. Inhalte, die von der Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

Bei einem Antrag auf Zugangsberechtigung müssen die Tatsachen, Gründe und die Art des Antrags, die die Überprüfung ermöglichen, dass es sich um einen angemessenen und legitimen Antrag handelt, klar dargelegt werden.